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Hunde-Zweikampf mit Folgen

Für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftet der Tierhalter normalerweise auch ohne Verschulden. Beispielsweise dann, wenn der eigene Hund unerwartet eine Beißerei mit einem kleinen Artgenossen anfängt und den verletzt.

Wenn der Besitzer des angegriffenen Hundes dazwischen geht um ihm aus seiner bedrohlichen Lage zu helfen und dabei gebissen wird, kann er vom Halter des Angreifer-Hundes zusätzlich Schmerzensgeld verlangen.

Ob sich der Verletzte ein Mitverschulden entgegenhalten lassen muß, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß man kämpfende Hunde keinesfalls mit der ungeschützten Hand trennen darf, gibt es jedenfalls nicht, stellte des Landgericht Nürnberg-Fürth fest. Es verurteilte deshalb den Eigentümer des aggressiven Hundes zum vollen Schadensersatz und wies den Einwand, der Verletzte habe sich den Biß durch sein unbedachtes Eingreifen selber zuzuschreiben, als unbegründet zurück.

(Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22. 9.1992, Az. 13 S 6213/91; rechtskräftig)