Bellender Hund - Fußgängerin stürzt vor Schreck
Eine Rentnerin führte nach Einbruch der Dunkelheit auf der Dorfstraße ihren kleinen Mischlingshund aus. Als sie an einem Hausgarten vorbei kam, lief darin plötzlich ein Schäferhund laut bellend in ihre Richtung und sprang an dem 1,40 m hohen Zaun hoch. Die Spaziergängerin, die an sich wusste, dass in dem Anwesen ein großer Hund gehalten wird, in diesem Moment aber nicht daran dachte, wich vor Schreck einen Schritt zurück. Dabei fiel sie über die Bordsteinkante und zog sich einen Schenkelhalsbruch zu.
Als Ausgleich für ihre Verletzungen verlangte sie vom Halter des Schäferhundes eine finanzielle Entschädigung. Weil die Haftpflichtversicherung des Mannes nur einen geringen Betrag anbot, verklagte sie ihn auf Zahlung eines "angemessenen" Schmerzengeldes.
Das Gericht entschied: Wer auf der Straße vor einem im umzäunten Garten herumlaufenden Hund erschrickt und deswegen stürzt, kann jedenfalls dann keinen Schadensersatz verlangen, wenn er von der Existenz des Hundes weiß. Eine Schadensersatzpflicht des Hundebesitzers würde in einem solchen Fall die Grenzen der Tierhalter-Haftung sprengen.
(Urteil des Landgerichts Ansbach vom 08. Mai 1992, Az. 1 S 98/92, rechtskräftig)