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Hundehalterin zahlt Polizeieinsatz

Eine Hundehalterin muss die Kosten für den Einsatz zur Rettung ihres Hundes durch die Polizei tragen. Die Richter wiesen damit die Forderung der Klägerin zurück und stellten klar, dass die Polizei Gebühren für Personal- und Sachkosten von den Bürgern verlangen kann, die mit ihrem Verhalten einen Polizeieinsatz nötig gemacht haben. Die Polizei musste den Hund der Klägerin aus einem überhitzten Auto befreien und verlangte von der Halterin € 83,-. Der Einsatz sei wegen des Verhaltens der Hundebesitzerin nötig gewesen, so die Richter. Der Hund sei bei einer Außentemperatur von 31 Grad im Auto in Lebensgefahr gewesen. Da die Besitzerin nicht erreicht werden konnte, durfte die Polizei so einschreiten. Die Beamten schlugen die Seitenscheibe des Autos ein und befreiten das Tier.

(OVG Rheinland-Pfalz, Az. 12 A 10619/05)