Kein Versicherungsschutz für Angehörige
Die im Haus eines Hundehalters wohnende Schwiegermutter führte ausnahmsweise dessen Vierbeiner aus. Dabei wurde sie vom Hund so zu Fall gebracht, dass sie sich einen komplizierten Oberarmbruch zuzog. Sie erhob Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen die Tierhalterhaftpflichtversicherung ihres Schwiegersohnes. Die Versicherung lehnte jegliche Zahlung ab. Die erhobene Klage führte zunächst vor dem LG Darmstadt zum Erfolg. In der Berufungsinstanz unterlag die Schwiegermutter jedoch. Das Gericht änderte das Urteil des LG Darmstadt und wies die Klage der Schwiegermutter ab.
Haftpflichtansprüche aus Schadensfällen von Angehörigen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, werden nicht reguliert. Anmerkung : Die Haftungsausschlüsse variieren von Gesellschaft zu Gesellschaft.
(OLG Frankfurt a. Main, Az. 3 U 127/03)