Hund gegen Pferd - Schadenersatz
Wer von einem Tierhalter Schadensersatz verlangt, muss seinerseits nachweisen, dass der Schaden durch die Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens verursacht wurde. Dies entschied das Amtsgericht Daun in einem veröffentlichten Urteil. Die bloße Behauptung, der Halter habe das Tier nicht «im Griff gehabt» reiche nicht. Das Amtsgericht wies mit seinem Urteil die Schadensersatzklage einer Reiterin ab. Diese hatte behauptet, ein Hundehalter sei mit seinem Tier spazieren gegangen. Plötzlich sei der Hund auf das Pferd zugesprungen. Dadurch habe das Pferd gescheut und sie sei vom Pferd gestürzt. Der Hundehalter bestritt diesen Ablauf.
Anders als die Klägerin sah das Gericht keine «gesetzliche Vermutung» für ein Verschulden des Hundehalters. Vielmehr hätte die Reiterin nachweisen müssen, dass der Hund das Pferd angesprungen, gebellt oder auch nur geknurrt hatte und deshalb das Pferd scheute.
(AG Daun, Az. 3 C 292/02)