Nachbar führt Hund aus - verletzt
Das Ausführen eines Hundes von Nachbarn aus Gefälligkeit stellt eine in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Tätigkeit dar, sodass bei einer Schädigung des Ausführenden durch das Verhalten des Hundes die Haftung des Halters ausgeschlossen ist. Für die Verletzungsfolgen muss daher ausschließlich die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen. Die bezahlt zwar die Heilungskosten, nicht aber ein Schmerzensgeld.
(OLG Stuttgart, Az. 2 U 213/01)