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Kein Schadenersatz für geschwängerte Rassehündin

Auch wer "adlige" Hunde in lauen Frühlingsnächten unbeaufsichtigt lässt, muss mit niederen Trieben rechnen. Das Lüneburger Landgericht wies die Klage einer Hundezüchterin ab, die vom Besitzer des Dorfhundes "Josef" 9052 Mark Schadenersatz kassieren wollte: „Josef" hatte ihre prämierte Hirtenhündin geschwängert.

Im letzten Frühjahr wurde die Züchterin von "heftigem Hecheln" auf der Terrasse aufgeschreckt. Im animalischen Liebesspiel ertappte sie ihre blaublütige "Alom" mit dem ganz gewöhnlichen Hovawart „Josef". Das ging 15 Minuten. An Trennung war überhaupt nicht zu denken.

Die Richter fanden an "Josefs" Treiben nichts ehrenrühriges. Auch dem Besitzer sei kein Vorwurf zu machen, da die Züchterin den Seitensprung ihrer läufigen Hündin selbst zu verschulden habe. Sie habe nicht genügend aufgepasst und "Alom" habe nicht mal ein Schutzhöschen getragen. Den unerwünschten Nachwuchs hat die Züchterin abtreiben zu lassen.

(LG Lüneburg, Az. 30 340/91)