Hund beißt Hund - wer zahlt?
Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetzliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung. Dies bedeutet im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am anderen Hund aufkommen muss. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
(AG Frankfurt, Az. 32 C 4500/94-39)