Zum Hauptinhalt springen

Streicheln eines fremden Hundes

Fremde Tiere sollte man nicht streicheln, es sei denn, der Hundehalter hat dies ausdrücklich erlaubt. Diese Erfahrung musste auch ein Tierfreund machen, der in einer Gaststätte einen am Nebentisch liegenden Hund gestreichelt hatte und als Belohnung dafür von dem Hund gebissen wurde. Das Gericht sah in dem Streicheln eines fremden Vierbeiners ein Mitverschulden und sprach dem verletzten Hundefreund lediglich Schadenersatz zur Hälfte zu.

(AG Frankfurt, Az. 30C 2326/95-47)